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Haushaltsnahe Dienstleistungen
Körperpflege, Reinigung der Wohnung, Begleitung außer Haus, Einkaufen/Besorgungen
Die aktivierende Körperpflege ist Bestandteil der Grundpflege und umfasst folgende Hilfestellungen entsprechend des Leistungskataloges der Pflegekassen (SGB XI). Die Körperpflege richtet sich nach den individuellen Wünschen unserer Klienten, sowie dem Grad ihrer Immobilität.
Die aktivierende Grundpflege umfasst:
- Kleine Körperpflege (Teilwaschung)
- Große Körperpflege
- Hilfestellung beim Duschen / Baden
- Fußbad
- Haarpflege
- Rasur
- Nagelpflege
- Mund- und Zahnhygiene sowie Prothesenpflege
- Hautpflege
- Hilfe beim Anziehen und Auskleiden
- Anlegen von Prothesen
Außerdem beinhaltet die aktivierende Grundpflege:
- Hilfe bei oraler Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme
- Planung von Mahlzeiten (fahrbarer Mittagstisch)
- An- und Ausziehen
- Förderung von Beweglichkeit
- Lagern, Bett machen/richten
- Mobilisierung
- Darm- und Blasenentleerung, Toilettengänge
- Tagesstrukturierung und Beschäftigung
Tätigkeiten im hygienischen Bereich, die über die Grundpflege hinausgehen:
- Zubereitung kalter und warmer Mahlzeiten und die damit erforderlichen Einkäufe
- Säubern der Wohnung in Bezug auf den allgemein üblichen Lebensbereich unseres Klienten
- Spülen des Geschirrs einschließlich der Reinigung des Spülbereichs
- Wäsche wechseln und Waschen
- Heizen der Wohnung, einschließlich der Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials in der häuslichen Umgebung
- Unsere Klienten beaufsichtigen und bei täglichen Verrichtungen im Haushalt anleiten
Hauswirtschaftliche Verrichtungen
Die hauswirtschaftliche Versorgung soll die Fähigkeit zur Selbstversorgung in hygienischen Bereichen der Wohnung fördern, dazu bieten wir unsere Unterstützung an.
Wir begleiten Sie außer Haus
- Zu Behörden und Veranstaltungen
- Zum Friedhof, zur Grabpflege
- Zum Arzt, zum Frisör, zur Pediküre/Maniküre, zur Kosmetik
- Zu Einkäufen für größere Anschaffungen
Pflegeberatung / Beratungseinsätze
Individuelle und ausführliche Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.
Allgemeine Beratung und Informationen
Unser geschultes Team informiert und berät sie gern zu allen Fragen rund um die Pflege. Gern unterstützen wir Sie zur Beantragung oder Erhöhung des Pflegegrads. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Selbstverständlich kommen wir auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.
Wünschen Sie ein individuelles und professionelles Beratungsgespräch?
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Zur Verbesserung und Sicherung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zweimal im Jahr (ab Pflegegrad 4 vierteljährlich) einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel dieser Besuche ist einerseits die Beratung. Andererseits sollen diese Beratungseinsätze durch Pflegeprofis dabei helfen Missstände zu verhindern. Häufig werden in der Praxis Fragen zur Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken, Höherstufung des Pflegegrades oder zur Schmerztherapie angesprochen. Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen. Pflegende Angehörige können verschiedene weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie gern!
Verhinderungspflege / Urlaubsvertretung
Ersatzpflege bei Urlaub oder Abwesenheit der Pflegeperson.
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Auch Versicherte mit Pflegegrad 1 können Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Wird die Verhinderungspflege von einer erwerbsmäßig tätigen Person oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 € je Kalenderjahr. Bei Ersatzpflege durch entferntere Verwandte, die nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert sind oder durch Nachbarn können ebenfalls bis zu 1.612 € in Anspruch genommen werden.
Wird die Ersatzpflege durch einen nahen Angehörigen nicht erwerbsmäßig sichergestellt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den 1,5fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten. Wenn in diesem Fall notwendige Aufwendungen der Pflegeperson (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) nachgewiesen werden, kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.612 € aufgestockt werden. Insgesamt dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag von 1.612 € nicht übersteigen.
Seit dem 1. Januar 2015 können ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrags (das sind bis zu 806 € im Kalenderjahr) als häusliche Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.
Damit stehen nun bis zu 2.418 € im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und für die es keine Betreuung in einer geeigneten vollstationären Kurzzeitpflegeeinrichtung gibt und somit der Anspruch bisher nicht genutzt werden konnte.
Seit Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes wird während der Verhinderungspflege bis zu vier Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.
24 Stunden Betreuung
Rund um die Uhr in guten Händen.
Damit Ihre Angehörigen rund um die Uhr optimal versorgt sind, kann eine 24-Stunden Betreuung die idealen Rahmenbedingungen schaffen. Sie gibt auch Ihnen das beruhigende Gefühl, dass Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied jederzeit in seinem eigenen Zuhause liebevoll betreut wird. Dadurch werden Sie in der Pflege unterstützt und entlastet. Wenn Sie als Angehörige nicht vor Ort leben, kann die 24 Stunden Betreuung Ihren Lieben sogar weiterhin das Wohnen in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden.
24 Stunden Betreuung
24 Stunden Pflege
24 Stunden Haushaltshilfe
Nachtwache
Sollten Sie keine 24 Stunden Pflege benötigen, sondern sind nur auf eine Nachtwache angewiesen, können wir diese ebenfalls durchführen. Selbstverständlich stellen wir bei einer Nachtwache sicher, dass die Beaufsichtigung unserer Klienten jederzeit gewährleistet ist.
24 Stunden Rufbereitschaft
Die Rufbereitschaft garantiert unseren Klienten eine „rund-um-die-Uhr“- Erreichbarkeit. Bei einem Notfall, z.B. in der Nacht, können uns unsere Klienten jederzeit erreichen und um Hilfe bitten.
Hausnotrufsystem
Hilfe rund um die Uhr. Verlässlicher Service auf Knopfdruck.
Das Hausnotrufsystem ist für die Sicherheit älterer und allein stehender Menschen heute unverzichtbar. Welchem allein lebenden Menschen ist es nicht schon einmal passiert – man braucht Hilfe aber niemand ist in Rufnähe. Ist eine Pflegebedürftigkeit durch eine Einstufung in einen Pflegegrad festgestellt worden, werden die monatlichen Kosten in Höhe von 18,36 Euro durch die Pflegekasse übernommen, da es sich bei dem Hausnotrufgerät um ein anerkanntes Pflegehilfsmittel handelt. Durch ein Hausnotrufsystem kann Ihnen Rund um die Uhr – 365 Tage im Jahr schnellst möglich geholfen werden. Ein Knopfdruck genügt, schon haben Sie von fast jedem Punkt Ihres Zuhauses Sprechkontakt zu einem Mitarbeiter der Hausnotrufzentrale. Unser Pflegeteam wird gegebenfalls direkt kontaktiert und ist mit Ihrer konkreten Situation vertraut. Der Anschluss und die Bedienung eines Hausnotrufgerätes sind sehr einfach. Die Installation und Einweisung erfolgt von uns bei Ihnen vor Ort. Wir besprechen mit Ihnen einen so genannten Notfallplan. In diesem Notfallplan bestimmen Sie, welche Personen von der Hausnotruf-Zentrale, in welcher Reihenfolge anzurufen sind, sobald Sie einen Alarm auslösen. Wir beraten Sie persönlich, auch bei Ihnen zu Hause mit Ihren Angehörigen.
Wie es funktioniert?
Bei der Installation des Hausnotruf-Gerätes erhalten Sie von uns einen Funkfinger, den Sie ständig bei sich tragen. Im Notfall ist er die Verbindung zu dem bei Ihnen im Haus installierten Hausnotruf. Wenn Sie auf den Funkfinger drücken, aktiviert ein Funksignal ihr Hausnotruf-Gerät und Sie werden direkt mit der Hausnotrufzentrale verbunden. Beim Eingang des Notrufs, kann die Zentrale direkt erkennen, um welchen Klienten es sich handelt. Als erstes wird versucht mit unserem Klienten zu sprechen. Liegt etwas vor, so werden die Personen entsprechend des Notfallplanes angerufen, um gegebenenfalls so schnell wie möglich Hilfe zu leisten.
Sie können zwischen zwei Vitakt-Hausnotrufsystemen wählen:
Das Hausnotrufsystem für den Telefonanschluss
Das Vitakt-Basis benötigt einen Telefonanschluss und eine Stromsteckdose in der Nähe. Ihre Meldung wird nach dem Drücken auf den Vitakt-Sender vom Empfänger über das Telefonnetz zur Vitakt-Notrufleitstelle übertragen. Den Telefonanbieter können Sie selbstverständlich frei wählen beziehungsweise beibehalten.
Das unabhängige Hausnotrufsystem
Das Vitakt-Vario ist kabellos und kann direkt in die Stromsteckdose gesteckt werden. Ihre Meldung wird nach dem Drücken auf den Vitakt-Sender vom Empfänger über das Mobilfunknetz zur Vitakt-Notrufleitstelle übertragen. Das Vitakt-Vario benötigt somit keinen Telefonanschluss.
Entlastungsbetrag – § 45b SGB XI
(ehemals „Betreuungs- und Entlastungsleistungen„)
Ihr Anspruch auf monatliche Leistungen im Wert von 125 €
Pflegegeldbezieher haben gemäß § 45b des Sozialgesetzbuches XI Anspruch auf den 2017 eingeführten ,,Entlastungsbetrag” (ehemals Betreuungs- und Entlastungsleistungen). Dieser wird von der Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 125 Euro pro Monat erstattet. Aber: Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt! Bis zu diesen Höchstsummen werden sogenannte niederschwellige Leistungen, die bei einem zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden, von Ihrer Pflegekasse bezahlt.
Was ist der neue Entlasungsbetrag?
Diese Unterstützungsleistungen im Alltag dienen der Deckung des Bedarfs an Unterstützung im Haushalt, insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen. Sie tragen dazu bei, Angehörige oder andere Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zu entlasten.
Verringert sich das Pflegegeld, wenn der Entlastungsbetrag bezogen wird?
Nein! Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich zum Pflegegeld beansprucht werden. Die Inanspruchnahme hat für pflegebedürftige Menschen also keine Nachteile, sondern nur Vorteile!
Was muss man tun, um die den Entlastungsbetrag zu beanspruchen?
Der Entlastungsbetrag ist keine Geldleistung. Das heißt, Sie können sich das Geld nicht einfach zusätzlich zum Pflegegeld auszahlen lassen. Stattdessen haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch, das heißt: Nur derjenige, der einen professionellen Anbieter, z.B. einen Pflegedienst, mit der Erbringung der Leistungen beauftragt, kann sich diese Leistungen von seiner Pflegekasse erstatten lassen (regelmäßig in einem Umfang von bis zu 125 Euro pro Monat).
Welcher Aufwand entsteht für Sie, wenn Sie die Leistungen in Anspruch nehmen möchten?
Für Sie entsteht so gut wie kein Arbeitsaufwand! Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Arbeit und rechnen die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Auch ein finanzieller Aufwand fällt für Sie nicht an, wenn Sie uns nur in dem Umfang der oben beschriebenen Kostenerstattung in Anspruch nehmen. Gesetzliche Zuzahlungen fallen für die entlastenden Leistungen nicht an.
Unsere kostenlosen Serviceleistungen
Wir bieten Ihnen allerhand kostenfreie Dienstleistungen an
Diese Serviceleistungen bieten wir für pflegende Angehörige, Interessierte und unsere Klienten an. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Geschäftsräumen. Gern beraten wir Sie auch bei Ihnen Zuhause.
- unproblematischer Wechsel Ihres Pflegedienstes
- Fortbildungsangebote für pflegende Angehörige
- Beratung und Begleitung bei Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- Beratung zur Wohnraumanpassung
- Hilfestellung beim Einlegen von Widersprüchen
- Anträge bei Behörden
- Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung, Hausnotrufsystemen, Fahrdiensten, Friseur, Fußpflege, und Krankengymnastik.
- Hilfe bei Anschaffung von Hilfsmitteln
Zusätzlich mögliche Privatleistungen
Sollten Sie private Zusatzleistungen benötigen, können wir diese auch ohne Pflegegrad erbringen
- Krankenhausbesuchsdienste
- Reinigen der Wohnung
- Begleitung außer Haus
- Versorgung der Haustiere
- Übernahme der Hausbetreuung auch bei Abwesenheit
- Bestellung fehlender Medikamente
- Rezepteinholung / Rezepteinlösung
- Kleine Hausmeistertätigkeiten
Zusätzliche Leistungen können auf Wunsch und individuell vereinbart werden. Preise finden Sie in unserem Preiskatalog. Gerne senden wir Ihnen diesen kostenlos zu oder vereinbaren Sie ein kostenloses erstes Informationsgespräch.
Unsere Kooperationspartner
Für Leistungen, die wir nicht selbst erbringen können, haben wir ein Netzwerk an starken Partnern.
PflegehilfeSet
Das PflegehilfeSet unterstützt Sie mit den wichtigsten Pflegehilfsmitteln.
Geria+med
Chiromed
PQSG
Curabox
Vitakt Hausnotruf
Wir freuen uns darauf Sie kennen zu lernen
avenius GmbH
Hauptstraße 5A
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